Tipp: Wie hoch darf man Gabionen bauen?
In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung, wie hoch ein Zaun, eine Gabione, bzw. eine Einfriedung im Allgemeinen maximal sein darf. Nur die Regelung der sogenannten „ortsüblichen Einfriedung“ wird in allen Bundesländern gleich gehandhabt. Das bedeutet, dass ein Sichtschutz oder Zaun aus Gabionen genauso wie eine Gartenmauer in das Gesamtbild der Umgebung passen muss. Passt die Eingrenzung nicht in die Umgebung oder fühlt sich ein Nachbar von den hohen Zäunen gestört und wird dies richterlich bestätigt, muss diese im äußersten Fall wieder abgebaut werden. Besonders kreative Ideen zur Gestaltung sollten vor dem Bau geprüft werden. Daher ist es ratsam, sich zuvor gut über die ortsüblichen Gegebenheiten zu informieren. Eine erste Orientierungshilfe wie hoch die Gabione oder bspw. auch eine Steinmauer sein darf, bietet der Blick auf die Nachbargrundstücke. Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Bauamt. Um auf der sicheren Seite zu sein und die rechtlich maximale Höhe zu ermitteln, gibt es mehrere Bausteine zu beachten. Zum einen ist die erlaubte Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und in den jeweiligen Bebauungsplänen festgelegt. Zum anderen ist es Gemeinden erlaubt spezielle Vorschriften zum Umgang mit Zäunen zu erlassen.
Auch der Zweck des Steinkorbs spielt bei der Beurteilung eine Rolle. Je nachdem ob die Gabione als Sichtschutz dient oder als Grundstücksgrenze, wird die Beurteilung differenziert betrachtet. Gabionen, die zum Sichtschutz dienen, dürfen etwa bis zu einer Höhe von 180 cm genehmigungsfrei errichtet werden. Sofern keine anderen örtlichen Bestimmungen gelten, muss der Abstand zum Nachbarsgrundstück mind. 50 cm betragen. Je nach Bundesland können diese Angaben jedoch variieren.
Übrigens: In Deutschland ist es keine grundsätzliche Pflicht eine Einfriedung rund um das eigene private Grundstück zu errichten. Ausnahmen gelten, wenn sich darauf z. B ein Pool befindet oder ein Hund gehalten wird. Denn dann sind Kinder gefährdet, die durch eine angemessene Einfriedung um das Grundstück geschützt werden müssen. Mit einer Grundstücksabgrenzung durch einen mit Stein gefüllten Drahtkorb schaffen Sie nicht nur ein optisch zeitloses Element, sondern schützen sich auch vor Gefahren und können nicht wegen einer fehlenden Einfriedung haftbar gemacht werden.